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Veränderungssperre Veränderungssperre für den Bereich "Innerer Planungsbereich - Humboldtstraße"

Der Rat der Stadt Wesseling hat den Bebauungsplan Nr. 1/134 "Innerer Planungsbereich - Humboldtstraße" in seiner Sitzung am 29.09.2020 als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan Nr. 1/134 ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 23.10.2020 in Kraft getreten.

Die Veränderungssperre für den Bereich "Innerer Planungsbereich - Humboldtstraße" ist mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 1/134 am 23.10.2020 gemäß § 17 Abs. 5 BauGB außer Kraft getreten.  

 

Zur Sicherung der mit dem Bebauungsplan Nr. 1/134 "Innerer Planungsbereich - Humboldtstraße" verfolgten Planung war der Erlass einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Plangebietes erfolgt. Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 01.10.2019 die Satzung der Veränderungssperre für den Bereich "Innerer Planungsbereich - Humboldtstraße" beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre war mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 23.10.2019 in Kraft getreten. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist § 2 der Satzung sowie der Plankarte zu entnehmen.

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Anhänge

Veränderungssperre für den Bereich "Innerer Planungsbereich - Humboldtstraße"