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Informelle Planung Richtlinie zum Kommunalen Baulandmanagement

Die Stadt Wesseling hat beschlossen, ihren seit dem Jahr 1977 wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) neu aufzustellen und damit ein Planwerk für die zukunftsfähige Stadtentwicklung Wesselings zu erarbeiten. Die kommunale Bauleitplanung hat nach § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu gewährleisten. Weiterhin soll sie dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern.

Die Stadt Wesseling liegt inmitten der Wachstumsregion Köln-Bonn, so dass sie auch weiterhin von der dynamischen Entwicklung profitieren wird. Aktuelle Bevölkerungsprognosen gehen von einem Anstieg der Einwohnerzahlen um ca. 10 % auf etwa 40.000 Einwohner bis zum Jahr 2040 aus. Das „Handlungskonzept Wohnen“ für die Stadt Wesseling weist positive Entwicklungstrends und einen Bedarf von etwa 2.900 Wohneinheiten in Wesseling bis zum Jahr 2040 aus.

Auf Grund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbauflächen ist es Aufgabe der Bauleitplanung, zum einen ausreichende und geeignete Siedlungsflächen für den Wohnungsbau auszuweisen. Zum anderen sollen die Flächeninanspruchnahme im Außenbereich auf das erforderliche Maß beschränkt und Potenziale innerhalb des Siedlungsbereiches mobilisiert werden.
Zur Gewährleistung der in § 1 Abs. 5 BauGB verankerten, dem Wohl der Allgemeinheit dienenden, sozialgerechten Bodennutzung soll zum einen die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnbauland erhöht werden. Zum anderen sollen die privaten Wohnbaulandakteur*innen angemessen an der Umsetzung der stadtentwicklungs-, wohnungs- und sozialpolitischen Ziele der Stadt Wesseling im Rahmen der Bauleitplanung beteiligt werden.

Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 den Grundsatzbeschluss über das Kommunale Baulandmanagement gefasst und die Richtlinie zur Anwendung des Kommunalen Baulandmanagements in der Bauleitplanung beschlossen.

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Anhänge

Kommunales Baulandmanagement

Fiktive Modellrechnungen