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Veränderungssperre Veränderungssperre für den Bereich "Innerer Planungsbereich - Vorgebirgsstraße"

Mit der Veränderungssperre als Instrument der Planungssicherung soll die Umsetzung der Planungsziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 1/143 "Innerer Planungsbereich - Vorgebirgsstraße" gesichert und städtebaulich unerwünschte Entwicklungen in diesem Bereich während der Planaufstellung vermieden werden.

Ansprechperson

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Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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