zurück zur Übersicht
Veränderungssperre Veränderungssperre für den Bereich "Innerer Planungsbereich - Vorgebirgsstraße"
Mit der Veränderungssperre als Instrument der Planungssicherung soll die Umsetzung der Planungsziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 1/143 "Innerer Planungsbereich - Vorgebirgsstraße" gesichert und städtebaulich unerwünschte Entwicklungen in diesem Bereich während der Planaufstellung vermieden werden.
Ansprechperson
- Frau Svetlana Braun, Telefon: 02236 701 129, E-Mail: sbraun@wesseling.de
Weitere Ansprechperson finden Sie hier.
Verfahrensschritte
- 02.07.2024, Ratsbeschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu