Auf dem Stadtgebiet der Stadt Wesseling verläuft die militärische Produktenfernleitung „Würselen-Altenrath“ der Bundeswehr. Die Leitung durchquert ein Areal, auf welchem die Stadt Wesseling durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4/145 „Bildungspark Urfeld“ einen neuen Bildungsstandort entwickeln möchte.
Die o.g. Leitung verläuft im Geltungsbereich des Bebauungsplans zurzeit noch durch unbebautes, überwiegend landwirtschaftlich genutztes Gebiet. Da die seit den 1950er Jahren vorhandene Fernleitung nicht für eine Verlegung durch bebautes Gebiet ausgelegt ist, muss sie im Bereich der künftigen Bildungseinrichtungen verlegt werden. Hierzu ist ein Genehmigungsverfahren nach § 65 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlich.
Trägerin des Verfahrens ist die Bundeswehr.
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