Flächennutzungsplan
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt wetter (Ruhr)
Mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wetter (Ruhr) soll die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 "Einzelhandelsmarkt mit Wohnbebauung Wengern-Osterfeldstraße" ermöglicht werden, durch den die Nahversorgungssituation im Stadtteil Wengern verbessert und langfristig gesichert wird. Zudem leistet das Vorhaben einen Beitrag zum Wohnraumangebot in der Stadt Wetter (Ruhr) unter Berücksichtigung aktueller Wohnraumanforderungen wie Altengerechtigkeit, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit.
Der zur Zeit wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Wetter (Ruhr) stellt den Bereich der 4. Änderung als Gemischte Baufläche dar. Der nordwestliche Rand der Fläche ist als Gewerbliche Baufläche dargestellt. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sieht vor, die Änderungsfläche als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel / Wohnen" mit einer maximal zulässigen Gesamtverkaufsfläche von 1.750 m2 darzustellen.
Ansprechperson
- Frau Melanie Hesterberg, Telefon: 02335 840515, E-Mail: melanie.hesterberg@stadt-wetter.de
Verfahrensschritte
- 04.05.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 02.05.2017 - 02.06.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 05.09.2017, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- 08.07.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- VEP Nr. 11 "Einzelhandelsmarkt mit Wohnbebauung Wengern-Osterfeldstraße"