Stadtplanung Stadt Wetter

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Bebauungsplan

VEP Nr. 16 der Stadt Wetter (Ruhr) „Lebensmittelmarkt Schöllinger Feld"

Der Hauptausschuss der Stadt Wetter (Ruhr) hat in seiner Sitzung am 11.05.2021 das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Wetter (Ruhr) „Lebensmittelmarkt Schöllinger Feld“ beschlossen.

Zur planungsrechtlichen Sicherung der Verlagerung und Erweiterung des ALDI-Marktes soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden, da sich der Standort Schöllinger Feld außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Wetter (Ruhr) befindet.

Ziel der Planung ist zum einen die Verlagerung des Marktes auf eine bislang unbebaute Lagerfläche im Norden des Gewerbegebietes Schöllinger Feld sowie eine Vergrößerung der Verkaufsfläche derzeit Zeit 798 m² auf die durch das Filialkonzept vorgesehene Größe von 1.150 m².

 

Ansprechperson

  • Frau Melanie Hesterberg, Telefon: 02335 840515, E-Mail: melanie.hesterberg@stadt-wetter.de
  • Frau Nadine Schmutzler, Telefon: 02335 840 546, E-Mail: nadine.schmutzler@stadt-wetter.de

Verfahrensschritte

  • 11.05.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.06.2022 - 26.06.2022, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 04.03.2024 - 07.04.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 01.07.2024 - 14.07.2024, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB
  • 15.07.2024 - 28.07.2024, Erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) und 4a (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

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