Flächennutzungsplan
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wetter (Ruhr)
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.05.2021 beschlossen, gem. § 2 Abs. 1 BauGB die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wetter (Ruhr) im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Wetter (Ruhr) "Lebensmittelmarkt Schöllinger Feld" durchzuführen und die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es, die Fläche als Sondergebiet mir der Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandel darzustellen.
Ansprechperson
- Frau Melanie Hesterberg, Telefon: 02335 840515, E-Mail: melanie.hesterberg@stadt-wetter.de
- Frau Nadine Schmutzler, Telefon: 02335 840 546, E-Mail: nadine.schmutzler@stadt-wetter.de
Verfahrensschritte
- 11.05.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 07.06.2022 - 26.06.2022, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
- 04.03.2024 - 07.04.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 02.07.2024, Feststellungsbeschluss FNP
- 19.10.2024, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- VEP Nr. 16 der Stadt Wetter (Ruhr) Lebensmittelmarkt Schöllinger Feld"
Hat einen Bezug zu
Parallelverfahren
Anhänge
- Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- Offenlage_Bekanntmachung_
- Abgrenzungsplan
- 9. FNP Änderung_Entwurf
- Abwägung FNP
- Begründung und Umweltbericht
- Auswirkungsanalyse zur Verlagerung und Erweiterung des Aldi-Nord Lebensmitteldiscounters
- Machbarkeitsstudie zur Erschließung
- Ergänzung der Machbarkeitsstudie zur Erschließung
- Schalltechnische Untersuchung ALDI-Markt
- Schalltechnische Untersuchung Kreisverkehr