Öffentliche Auslegungen
Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll der Stadt ermöglichen, alle betroffenen Belange zu sammeln und so zu einer gerechten und möglichst vollständigen Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen zu gelangen. Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen sieht das Baugesetzbuch zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die konkreten Planungsziele zu den folgenden Bauleitplanverfahren werden zurzeit allen Interessierten vorgestellt.
Bebauungsplanverfahren (0)
- zurzeit keine Verfahren
Flächennutzungsplanänderungen (0)
- zurzeit keine Verfahren
Beteiligung der Öffentlichkeit
Für die Dauer der öffentlichen Auslegung können sich die interessierten Bürgerinnen und Bürger über die Planungen informieren und ihre Stellungnahmen dazu vorbringen.
Bebauungsplanverfahren (0)
- zurzeit keine Verfahren
Flächennutzungsplanänderungen (0)
- zurzeit keine Verfahren