Wiesbaden Stadtplanung

1965 / 03 Saarstraße

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1962 (BauNVO 1962).

Dieser Bebauungsplan wird durch den Bebauungsplan 1991/01 im Ortsbezirk Dotzheim teilweise überplant.
 

Verfahrensschritte

  • 25.05.1974, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

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Begründung

Textliche Festsetzungen

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