Wiesbaden Stadtplanung

1970 / 03 Um das Alte Rathaus

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1968 (BauNVO 1968).



Der hier gezeigte Bebauungsplan dient lediglich zu Informationszwecken.

Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf.

Verfahrensschritte

  • 13.11.1970, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

Plandarstellung

Begründung

Textliche Festsetzungen (keine)

Kontakt