1971 / 01 Die Weinberg - 1. Änderung
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1968 (BauNVO 1968).
Der hier gezeigte Bebauungsplan dient lediglich zu Informationszwecken.
Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf.
Verfahrensschritte
- 30.11.1971, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Planunterlagen
Plandarstellung
- Bebauungsplan (PDF, 2,14 MB)Bebauungsplan
Begründung (keine)
Textliche Festsetzungen (keine)
Kontakt
- Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung, Telefon: 0611 31-6471, E-Mail: beteiligung@wiesbaden.de