Wiesbaden Stadtplanung

1968 / 01 Wernersgewann

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1962.

Dieser Bebauungsplan wird durch die Bebauungspläne 1964/01, 1972/01 im Ortsbezirk Dotzheim und den Bebauungsplan 1971/07 im Ortsbezirk Klarenthal teilweise überplant.
 

Verfahrensschritte

  • 09.08.1974, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Planunterlagen

Plandarstellung

Begründung

Textliche Festsetzungen

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