Wiesbaden Stadtplanung

1965 / 01 Am Mainzer Weg

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1962 (BauNVO 1962).

Dieser Bebauungsplan wird durch den Bebauungsplan 2004/01 im Ortsbezirk Kostheim teilweise überplant.
 

Verfahrensschritte

  • 10.09.1974, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

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Textliche Festsetzungen

Begründung

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