Wiesbaden Stadtplanung

1976 / 02 Am Igstadter Weg, Vor der Heil und in der Rüsselgasse - 1. Änderung

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1968 (BauNVO 1968).

Die in diesem Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen werden teilweise durch die „Satzung zur Änderung von  Festsetzungen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in Bebauungsplänen im Ortsbezirk Nordenstadt“, rechtsverbindlich seit 19.05.2022 geändert bzw. gestrichen und ergänzt. Den Satzungstext können Sie unter den Plandetails einsehen.

 

Verfahrensschritte

  • 06.11.1976, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Planunterlagen

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Änderungssatzung

  • Änderungssatzung (PDF, 526,65 KB)Satzung zur Änderung von Festsetzungen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in Bebauungsplänen im Ortsbezirk Nordenstadt
  • Begründung zur Änderungssatzung (PDF, 63,96 KB)Begründung zur Satzung zur Änderung von Festsetzungen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in Bebauungsplänen im Ortsbezirk Nordenstadt

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