Wiesbaden Stadtplanung

1968 / 03 Danneckerstraße

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1962 (BauNVO 1962).

Dieser Bebauungsplan wird durch den Bebauungsplan 1992/04 im Ortsbezirk Nordost teilweise überplant.
 

Verfahrensschritte

  • 09.05.1974, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Planunterlagen

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Kontakt