Wiesbaden Stadtplanung

1969 / 04 Schumannstraße / Eintrachtstraße - 2. Änderung

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1968 (BauNVO 1968).

Dieser Bebauungsplan wurde teilweise aufgehoben.

 Dieser Bebauungsplan wird durch die Bebauungspläne 1977/01 und 2011/02 im Ortsbezirk Nordost teilweise überplant.
 

Verfahrensschritte

  • 09.05.1974, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Planunterlagen

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

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