Wiesbaden Stadtplanung

1971 / 09 Hauptpost / Hauptbahnhof

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).

Dieser Bebauungsplan wird durch die Bebauungspläne 1982/01 und 2004/04 im Ortsbezirk Südost teilweise überplant.

Dieser Bebauungsplan wurde teilweise aufgehoben. 

Verfahrensschritte

  • 09.05.1974, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Planunterlagen

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründungen

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