Wiesbaden Stadtplanung

1977 / 01 Schumannstraße - 3. Änderung

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1968 (BauNVO 1968).

Dieser Bebauungsplan wird durch die Bebauungspläne 1992/03 und 2006/03 im Ortsbezirk Nordost teilweise überplant.

Dieser Bebauungsplan wurde teilweise aufgehoben. 
 

Verfahrensschritte

  • 17.02.1977, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Planunterlagen

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

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