Wiesbaden Stadtplanung

Mainzer Straße - Bereich E, Zentraler Verwaltungsstandort (Flächennutzungsplanänderung Nr. 4)

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden hat 2003 entschieden, einen weiteren zentralen Verwaltungsstandort auszuweisen. Neben den zuvor im Stadtgebiet verteilten städtischen Einrichtungen wurden auch die verstreut gelegenen Dienststellen der hessischen Justizverwaltung und die Gerichte an diesem Standort konzentriert.

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür wurden durch die Umwandlung von Gemischten Bauflächen in Sondergebiet - Verwaltung im Planbereich „Mainzer Straße - Bereich E, Zentraler Verwaltungsstandort“ geschaffen.

Verfahrensschritte

  • 31.01.2005, Wirksamkeit nach § 6 (5) BauGB

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Verfahrensablauf

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