Wiesbaden Stadtplanung

2011 / 01 Auf der Alsbach

Das ungefähr 6 Hektar große Gebiet "Auf der Alsbach" liegt östlich der Siedlung Erbsenacker im Ortsbezirk Naurod. Durch den strukturbedingten Rückgang der Landwirtschaft entwickelte sich dort im Laufe der Zeit ein bevorzugter Bereich mit vielen Freizeitgärten.
 
Mit der Bauleitplanung für den Bereich "Auf der Alsbach" sind nun die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Neuordnung und Erhaltung der bestehenden Gärten geschaffen worden. Zusätzlich sind weitere Flächen für eine Neuanlage von Gärten vorgesehen. Dabei ist besonders den landschaftspflegerischen Belangen dieses siedlungsnahen Erholungsbereichs Rechnung getragen worden. Flächen, die aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht für eine Garten- oder Freizeitnutzung in Frage kommen, werden künftig durch entsprechende Festsetzungen freigehalten 

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
  

Übersicht über den Planbereich - Auf der Alsbach -

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 22.06.2009, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 23.06.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 25.03.2010, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
  • 03.05.2010, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 11.05.2010 - 10.06.2010, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 11.05.2010 - 10.06.2010, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 11.11.2010, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 24.05.2011, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren

Planunterlagen

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Kontakt