Wiesbaden Stadtplanung

Mainzer Straße - Bereich F, südlich der Weidenbornstraße (Flächennutzungsplanänderung im Verfahren)

Die Leitlinien des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen „Rahmenplans Mainzer Straße“ stellen für die Flächennutzungsplanung eine wichtige Orientierung dar. In der fortgeschriebenen Rahmenplanung wurden insbesondere die Obergrenzen der baulichen Dichten im Kontext mit den zukünftig möglichen Nutzungen sowie den Möglichkeiten und Grenzen der verkehrlichen Erschließbarkeit des Quartiers modifiziert.

Auf Grundlage dieser Rahmenplanung beabsichtigt die Landeshauptstadt Wiesbaden den Flächennutzungsplan im Bereich zwischen Siegfriedring, Mainzer Straße, Weidenbornstraße und Hasengartenstraße zu ändern.

Mit der beabsichtigten Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung von Nutzungen mit dem Schwerpunkt Kraftfahrzeughandel entlang der Mainzer Straße geschaffen werden. Ferner sollen im Bereich der Weidenbornstraße die Verwaltungen sowie der bestehende Einzelhandel entlang der Hasengartenstraße gesichert und entwickelt werden. Der Standort des Freizeitbades an der Mainzer Straße soll bis zur Inbetriebnahme des neuen Freizeitbades im Sportpark Rheinhöhe gesichert werden.

Verfahrensschritte

  • 06.04.2005, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 29.03.2007, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 28.06.2007, Änderungsbeschluss nach § 2 (1) i. V. m. § 1 (8) BauGB und Entwurfsbeschluss
  • 31.07.2007, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 03.08.2007, Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
  • 10.08.2007 - 10.09.2007, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 04.12.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 09.10.2018 - 09.11.2018, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB

Parallelverfahren

Planunterlagen

Plandarstellung

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