Wiesbaden Stadtplanung

LindeQuartier (Flächennutzungsplanänderung Nr. 29)

In Kostheim und Kastel hat der wirtschaftliche Strukturwandel deutliche Spuren hinterlassen. Ausgedehnte Gewerbe- und Industriebrachen prägen das Erscheinungsbild. Das bis 2006 durch die Linde AG genutzte Gelände am Floßhafen hat eine Größe von rund 12 Hektar.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Stadtquartiers mit rund 800 Wohneinheiten an dieser Stelle geschaffen. Hierfür wurde das bisher als "Gewerbliche Baufläche" dargestellte Areal in "Wohnbaufläche" umgewandelt.

Verfahrensschritte

  • 02.04.2008, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 17.04.2008, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 28.08.2008, Änderungsbeschluss nach § 2 (1) i. V. m. § 1 (8) BauGB und Entwurfsbeschluss
  • 02.09.2008, Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 02.09.2008, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 09.09.2008 - 09.10.2008, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 06.07.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 15.12.2017 - 19.01.2018, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 21.06.2018, Entwurfsbeschluss
  • 29.06.2018, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 06.07.2018 - 08.08.2018, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 09.07.2018 - 08.08.2018, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 13.12.2018, Feststellungsbeschluss
  • 06.05.2019, Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde nach § 6 BauGB
  • 28.05.2019, Wirksamkeit nach § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Planunterlagen

Plandarstellung

Begründung

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