Wiesbaden Stadtplanung

Osthafen, westlich des Hafenwegs (Flächennutzungsplanänderung Nr. 32)

Der Planbereich liegt am nordöstlichen Rand des Schiersteiner Hafens und ist überwiegend bebaut. Neben traditionell gewerblichen Nutzungen, wie zum Beispiel Büro-, Werkstatt-, Lager- und Verkaufsflächen, sind im näheren Umfeld bereits moderne Wohn- und Verwaltungsgebäude entstanden, die die vorhandene Lagegunst am Wasser nutzen.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und Weiterentwicklung der gewerblichen Nutzungsstrukturen zu einem attraktiven Verwaltungsstandort am Schiersteiner Hafen geschaffen.

Verfahrensschritte

  • 21.09.2006, Änderungsbeschluss nach § 2 (1) i. V. m. § 1 (8) BauGB
  • 12.10.2006, Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
  • 04.01.2008 - 08.02.2008, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 02.04.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 02.07.2009, Entwurfsbeschluss
  • 29.07.2009, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 04.08.2009 - 03.09.2009, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 17.09.2020, Feststellungsbeschluss
  • 28.01.2021, Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde nach § 6 BauGB
  • 19.02.2021, Wirksamkeit nach § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Planunterlagen

Plandarstellung

Begründung

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