Wiesbaden Stadtplanung

2021 / 01 Osthafen, westlich des Hafenwegs

Der Planbereich "Osthafen, westlich des Hafenwegs" beinhaltet Flächen, die einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden sollen. Die herausragende Lage mit direktem Bezug zum Wasser bietet sich für die Bereitstellung von hochwertigen gewerblichen Flächen, insbesondere im tertiären Sektor, an. Darüber hinaus besitzt der Planbereich eine herausgehobene Bedeutung als Bindeglied zwischen der gewerblichen Nutzung im Norden, der Wohnnutzung im Westen und der Freizeitnutzung im Südosten.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017.

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Osthafen, westlich des Hafenwegs"

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 21.09.2006, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
  • 12.10.2006, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 04.01.2008 - 08.02.2008, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 09.07.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 17.09.2009, Entwurfsbeschluss
  • 17.06.2019 - 16.07.2019, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 17.06.2019 - 16.07.2019, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 02.12.2019 - 01.01.2020, Eingeschränkte Beteiligung nach § 4a (3) Satz 4 BauGB
  • 17.09.2020, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 19.02.2021, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren

Planunterlagen

Bebauungsplan

Textliche Festsetzungen

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Öffentliche Bekanntmachung

Kontakt