Wiesbaden Stadtplanung

2010 / 01 Grünzug Industriepark

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).

Mit dem Bebauungsplan "Grünzug Industriepark" soll die Nahtstelle zwischen der industriellen Nutzung und den Wohnbereichen im Südosten Biebrichs neu geordnet werden. Die Planung soll die Ziele aus den zwischen der Stadt und InfraServ getroffenen Vereinbarungen umsetzen (Letter of Intend). Als Trennung zwischen der gewerblichen Nutzung und dem Wohnen soll ein Grünzug auf den Flächen von InfraServ entstehen, der auch öffentlich genutzt werden kann. Gleichzeitig wird die Umsetzung der im Verkehrsentwicklungsplan vorgesehenen Glarusstraße als Verbindung zwischen Rheingaustraße und Kasteler Straße ermöglicht. In diesem Zusammenhang ist auch die Umsiedlung der Bewohner der Pfälzer Straße 11-21 notwendig. Die Planung stellt im Sinne des Regionalparkkonzeptes für Wiesbaden einen weiteren Baustein in der überörtlich bedeutsamen Vernetzung der Freizeit- und Grünbereiche von der Innenstadt über den Hauptbahnhof mit Reisinger Anlage, Kulturpark und Salzbachtal an den Rhein dar.
 

Übersicht über den Planbereich

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 15.12.2006, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
  • 03.01.2007, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 16.02.2007, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 28.03.2007, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 13.12.2007, Beschluss über die öffentlichen Auslegung
  • 21.01.2008, Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung nach § 3 (2) BauGB
  • 04.02.2008 - 04.03.2008, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 02.07.2009, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
  • 24.07.2009 - 07.08.2009, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 4a (3) BauGB
  • 09.09.2010, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 12.10.2010, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren

Planunterlagen

Plandarstellung

Zeichenerklärung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Kontakt