Wiesbaden Stadtplanung

2012 / 01 Aspenborn und Diebebaum

Das ungefähr 26 Hektar große Plangebiet "Aspenborn und Diebebaum" liegt östlich von Rambach, zwischen der Nauroder Straße (B 455), dem Wiesbadener Stadtwald und der Straße "Am Burgacker". Durch den strukturbedingten Rückgang der Landwirtschaft entwickelte sich im Laufe der Zeit ein bevorzugter Bereich zur Freizeitnutzung mit vielen Gärten. 

Mit der Bauleitplanung für den Bereich "Aspenborn und Diebebaum" sind nun die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Neuordnung und Erhaltung der bestehenden Gärten geschaffen worden. So sind unter anderem weitere Flächen für eine Neuanlage von Gärten vorgesehen. Dabei ist besonders den landschaftspflegerischen Belangen dieses siedlungsnahen Erholungsgebietes Rechnung getragen worden. Flächen, die aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht für eine Gartennutzung in Frage kommen, werden künftig durch entsprechende Festsetzungen freigehalten.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
  
 

Übersicht über den Planbereich - Aspenborn und Diebebaum -

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 08.07.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 29.07.2009, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 24.06.2010, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
  • 19.07.2010, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 27.07.2010 - 26.08.2010, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 27.07.2010 - 26.08.2010, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 16.06.2011, Änderungsbeschluss nach § 2 (1) i. V. m. § 1 (8) BauGB und Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung
  • 18.07.2011, Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und der erneuten öffentliche Auslegung
  • 25.07.2011, Erneute Beteiligung der Behörden nach § 4a (3) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a (3) BauGB
  • 25.07.2011 - 24.08.2011, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a (3) BauGB
  • 09.02.2012, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 16.08.2012, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren

Planunterlagen

Plandarstellung

Zeichenerklärung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Kontakt