Wiesbaden Stadtplanung

2010 / 01 Pflegeheim Wolfsfeld

Um den Bedarf an Pflegeplätzen in den östlichen Vororten Wiesbadens decken zu können, suchte die Arbeiterwohlfahrt Wiesbaden (AWO) einige Jahre vergebens nach einem geeigneten Standort für den Neubau eines Pflegeheimes. Schließlich konnte das vorliegende Grundstück mit Unterstützung der Landeshauptstadt Wiesbaden gefunden und von der AWO erworben werden. Der Standort ist für die AWO sehr günstig, da sich südlich angrenzend eine ebenfalls im Eigentum der AWO befindliche Seniorenwohnanlage befindet. Hieraus ergeben sich Synergieeffekte im Betrieb sowie die Möglichkeit für Bewohner der Seniorenwohnanlage, im Pflegefall in den benachbarten Neubau umsiedeln und somit im gewohnten Wohnumfeld bleiben zu können. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Pflegeheim Wolfsfeld“ hat zum Ziel, die städtebauliche Entwicklung und Ordnung am nördlichen Ortsrand von Bierstadt zu sichern und Planungsrecht für ein Pflegeheim der Abeiterwohlfahrt Wiesbaden zu schaffen. Der Geltungsbereich befindet sich im künftigen Erweiterungsgebiet der Siedlung Wolfsfeld, Wohngebiet „Neu-Wolfsfeld“, dessen städtebauliche Planung noch nicht abgeschlossen ist. Die westliche Grenze des Erweiterungsgebietes wird bereits durch ein Verwaltungsgebäude begrenzt, das Pflegeheim wird zum Teil die östliche Grenze und dessen Übergang in die offene Landschaft nach Osten formulieren. Die Bebauung des Grundstückes soll unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten der künftig angrenzenden Bebauung ermöglichen und einen adäquaten Übergang zu nicht bebauten Bereichen bilden. Die Ausrichtung des Gebäudekörpers sowie die aufgelöste, stark gegliederte Grundform tragen den besonderen klimatischen Verhältnissen (Kaltluftentstehungsgebiet), wie sie das bereits 2005 erstellte Klimagutachten beschreibt, Rechnung und entsprechen den Empfehlungen aus diesem Klimagutachten. Hier sollen 120 (mit Erweiterung 130) Pflegeplätze in 5 Gruppen mit den dazugehörigen Gemeinschafts- und Nebenräumen geschaffen werden.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).

 

Übersicht über den Planbereich -Pflegeheim Wolfsfeld-

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 13.11.2008, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 05.02.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 14.05.2009, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
  • 27.05.2009, Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung nach § 3 (2) BauGB
  • 28.05.2009, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 08.06.2009 - 09.07.2009, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 06.05.2010, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 01.09.2010, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Planunterlagen

Plandarstellung

Zeichenerklärung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Gutachten

Luftbild

Freiflächenplan

Kontakt