Mainzer Straße Bereich F südlich der Weidenbornstraße (Bebauungsplan im Verfahren)
Die Landeshauptstadt Wiesbaden beabsichtigt einen Bebauungsplan im Bereich zwischen Siegfriedring, Mainzer Straße, Weidenbornstraße und Hasengartenstraße aufzustellen. Ziel ist es für den Bereich eine standortgerechte Nutzungs- und Bebauungsqualität sowie eine städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Es sollen am Standort vorhandene Betriebe planungsrechtlich gesichert und die Belange der Wirtschaft, insbesondere die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert werden. Außerdem sollen durch begleitende Straßenbaumaßnahmen die bestehenden Verkehrsverhältnisse den zukünftigen Anforderungen angepasst werden.
Der hier gezeigte Bebauungsplan dient lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf.
Verfahrensschritte
- 28.09.1989, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
- 10.11.1989, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 19.04.1994, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
- 06.04.2005, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
- 29.03.2007, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
- 28.06.2007, Beschluss über die öffentlichen Auslegung
- 31.07.2007, Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung nach § 3 (2) BauGB
- 03.08.2007, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 10.08.2007 - 10.09.2007, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 04.12.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
- 09.10.2018 - 09.11.2018, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
Parallelverfahren
Kontakt
- Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung, Telefon: 0611 31-6471, E-Mail: beteiligung@wiesbaden.de