Wiesbaden Stadtplanung

2019 / 01 Nördlich der Rudolfstraße

Die gewerbliche Nutzung des Plangebietes wurde im Jahr 2000 aufgegeben. Die SV-Versicherung als Eigentümer des Grundstückes beabsichtigt es einer neuen Nutzung im Sinne eines gemischt genutzten Stadtquartiers mit hochwertigem Wohnungsangebot zuzuführen. Für das Areal, aber auch die Umgebung, besteht damit die Chance durch die Wiedernutzung des brachliegenden Grundstücks eine stadträumliche wie nutzungsbezogene Aufwertung im Sinne der Innenentwicklung zu erreichen. Damit können städtebauliche Konflikte durch mögliche, die Nachbarschaft beeinträchtigende Nutzungsentwicklungen verhindert werden. Mit der Wiedernutzung des Plangebietes ist gleichzeitig eine freiräumlich und grünordnerische Einbindung der über Jahre hinweg unzugänglichen Brachfläche in das Stadtquartier verbunden. 
 

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017.

 

Übersicht über den Planbereich - Nördlich der Rudolfstraße -

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 29.06.2009 - 29.07.2009, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 08.07.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 11.11.2010, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
  • 13.05.2011, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 17.05.2011, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 20.05.2011 - 20.06.2011, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 30.09.2013 - 30.10.2013, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 15.03.2018, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Entwurfsbeschluss
  • 13.04.2018, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 23.04.2018 - 22.05.2018, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 23.04.2018 - 22.05.2018, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 07.03.2019, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Berichtigung des Flächennutzungsplans

Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung der Stellungnahmen durch die Gemeinde

Kontakt