Wiesbaden Stadtplanung

2014 / 01 Danziger Straße

Bebauungsplanentwurf "Danziger Straße" in Sonnenberg
 
Die vorhandenen Bebauungsstrukturen entlang der Danziger Straße sind zum einen geprägt von denkmalgeschützten, historischen Stadtvillen als Solitärgebäude und zum anderen von Gebäuden aus den 60er bis 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, die eher heterogene Bau- und Dachformen sowie Gestaltungsmerkmale aufweisen.
 
Für die städtebauliche Entwicklung des Gebietes beiderseits der Danziger Straße, von der Tennelbachstraße bis zur Straße An der Hofwiese, ist die Erarbeitung eines Bebauungsplanes erforderlich. Mit dem neuen Bebauungsplan soll die bestehende Siedlungsstruktur des Gebietes in unmittelbarer Nähe zum Kurpark bewahrt und gleichzeitig eine behutsame bauliche Entwicklung ermöglicht werden.
 
Die derzeitige Beurteilung von Bauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) ermöglicht nur sehr eingeschränkte Einflussmöglichkeiten auf die stadtgestalterische Einfügung von Umbau- und Neubauvorhaben in diesem Bereich. Im Sinne des von der Landeshauptstadt Wiesbaden verfolgten Konzeptes der städtebaulichen Innenentwicklung, können auch die bisher nicht bebauten Grundstücke an der Danziger Straße, Ecke An der Hofwiese, durch diese Planung für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden.
 
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
 
  

Übersichtsplan über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Danziger Straße

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 16.10.2007, Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 14.02.2008, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
  • 29.02.2008, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 19.03.2010 - 19.04.2010, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 21.12.2011, Beschluss über die öffentlichen Auslegung
  • 10.01.2012, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 18.01.2012 - 17.02.2012, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 18.01.2012 - 17.02.2012, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 23.05.2013, Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung
  • 21.06.2013, Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung
  • 28.06.2013 - 29.07.2013, Erneute Beteiligung der Behörden nach § 4a (3) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a (3) BauGB
  • 28.06.2013 - 29.07.2013, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a (3) BauGB
  • 28.06.2013 - 29.07.2013, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 19.12.2013, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 26.03.2014, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

Plandarstellung

Zeichenerklärung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Kontakt