Wiesbaden Stadtplanung

2012 / 01 Dachsberg



Mit dem neuen Bebauungsplan "Dachsberg" im Ortsbezirk Dotzheim, Gemarkung Schierstein, sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Sicherung der Gärten westlich der Freudenbergstraße geschaffen werden. In dem rund zwölf Hektar großen Plangebiet im Ortsbezirk Dotzheim können durch diesen Bebauungsplan bisher nicht genehmigte Kleinbauten legalisiert werden, sofern sie mit den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar sind. Zusätzlich wird auch die Neuanlage von Gärten gefördert.
 
Die weitere Nutzung der Schönstatt-Kapelle mit dem Park soll dauerhaft gesichert werden. Die im südlichen Bereich gelegenen Rebflächen werden auch weiterhin dem Weinbau zur Verfügung stehen. Der Bebauungsplan dient künftig als Genehmigungsgrundlage für weitere Vorhaben in diesem Bereich.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990.
 

Übersicht über den Planbereich - Dachsberg -

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 17.12.1992, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
  • 03.03.2010 - 06.04.2010, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 29.06.2010, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 31.03.2011 - 03.05.2011, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 31.03.2011 - 03.05.2011, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 12.01.2012, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

Plandarstellung

Zeichenerklärung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

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