Wiesbaden Stadtplanung

Delkenheimer Kiesgrube (Flächennutzungsplanänderung Nr. 18)

Nach Aufgabe des Abbaubetriebes hat sich die Kiesgrube zu einem bedeutenden Gebiet im großräumigen Biotopverbund der strukturarmen Ackerbaulandschaft zwischen Delkenheim, Erbenheim, Kostheim und Hochheim entwickelt. Es entstand ein Teillebensraum für Zugvögel nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie. Die Umsetzung der im Flächennutzungsplan dargestellten intensiven Freizeitnutzung mit Campinganlage war daher mit den übergeordneten naturschutzrechtlichen Schutzvorschriften nicht mehr vereinbar.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes werden die bestehenden Biotopstrukturen gesichert und Voraussetzung zur nachhaltigen ökologischen Aufwertung geschaffen. Die ehemalige Kiesgrube an der Elisabethenstraße wird in das übergeordnete Biotopverbundsystem eingebunden und durch Naturschutzmaßnahmen weiterentwickelt und gestaltet. Sie wird durch entsprechende Maßnahmen zu einem Vogelschutzgebiet und hochwertigen Biotop für Amphibien und Reptilien mit Stillgewässern aufgewertet. Die Flächen des Planbereiches und die durchgeführten Maßnahmen werden dem Ökokonto der Landeshauptstadt Wiesbaden gutgeschrieben.

Die Elisabethenstraße ist im Abschnitt von der Delkenheimer Kiesgrube bis zum Fähncheskreuz Teil der 190 Kilometer langen Rundroute des Regionalparks RheinMain. Im Rahmen der Regionalpark-Planungen soll die ehemalige Kiesgrube als Projekt der stillen Naherholung für die Bevölkerung erlebbar werden.

Verfahrensschritte

  • 06.08.2009, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 01.09.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 17.11.2011, Änderungsbeschluss nach § 2 (1) i. V. m. § 1 (8) BauGB und Entwurfsbeschluss
  • 20.01.2012, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 24.01.2012, Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 01.02.2012 - 02.03.2012, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 04.10.2012, Feststellungsbeschluss
  • 27.02.2013, Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde nach § 6 BauGB
  • 03.04.2013, Wirksamkeit nach § 6 (5) BauGB

Planunterlagen

Plandarstellung

Begründung

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