Wiesbaden Stadtplanung

2011 / 01 Biomasse Heizkraftwerk

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat das Ziel, zukünftig die Energieversorgung durch einen wesentlichen Beitrag aus erneuerbaren Energieträgern zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang spielt das geplante Biomasse-Heizkraftwerk eine wichtige Rolle. Als erneuerbare Energieträger sollen hier insbesondere alle Altholzsortimente zum Einsatz kommen. Da neben der Erzeugung von Strom auch die Abgabe / Bereitstellung von Fernwärme vorgesehen ist, wird die geplante Anlage einen besonders hohen Effizienzgrad erreichen.
Der geplante Standort für das Biomasse-Heizkraftwerk ist für die vorgesehene Nutzung geeignet bzw. bietet durch seine Lage in unmittelbarer Nähe zur Deponie der LH Wiesbaden und zu privaten Entsorgungsunternehmen nutzbare Synergieeffekte.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
 
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Übersicht über den Planbereich - Biomasse Heizkraftwerk -

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 11.09.2009 - 01.10.2009, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 07.10.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 24.06.2010, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
  • 22.07.2010, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 27.07.2010, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 04.08.2010 - 03.09.2010, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 16.12.2010, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 26.01.2011, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

Plandarstellung

Zeichenerklärung

Textliche Festsetzungen

Begründung und Umweltbericht

Zusammenfassende Erklärung

Kontakt