2016 / 03 Nahversorger Bierstadter Straße
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nahversorger Bierstadter Straße“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters vorzubereiten. Damit wird die Nahversorgungssituation der Bevölkerung in den umliegenden Wohngebieten verbessert und auch künftig entsprechend sichergestellt.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
Verfahrensschritte
- 22.03.2012 - 20.04.2012, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
- 02.05.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
- 04.07.2013, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
- 31.07.2013, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
- 12.08.2013 - 11.09.2013, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 12.08.2013 - 11.09.2013, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB
- 13.05.2015, Entwurfsbeschluss
- 09.06.2015, Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung
- 17.06.2015 - 16.07.2015, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a (3) BauGB
- 17.06.2015 - 16.07.2015, Erneute Beteiligung der Behörden nach § 4a (3) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a (3) BauGB
- 03.03.2016, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
- 22.11.2016, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB
Parallelverfahren
Planunterlagen
Plandarstellung
- Bebauungsplan (PDF, 2,09 MB)Bebauungsplan
Textlichen Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen (PDF, 77,70 KB)Textliche Festsetzungen
Begründung
- Begründung (PDF, 2,12 MB)Begründung
Vorhaben- und Erschließungsplan
- Vorhaben- und Erschließungsplan (PDF, 2,67 MB)Vorhaben- und Erschließungsplan
Kontakt
- Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung, Telefon: 0611 31-6471, E-Mail: beteiligung@wiesbaden.de