Wiesbaden Stadtplanung

2016 / 03 Nahversorger Bierstadter Straße

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nahversorger Bierstadter Straße“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters vorzubereiten. Damit wird die Nahversorgungssituation der Bevölkerung in den umliegenden Wohngebieten verbessert und auch künftig entsprechend sichergestellt.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nahversorger Bierstadter Straße

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 22.03.2012 - 20.04.2012, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 02.05.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 04.07.2013, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
  • 31.07.2013, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 12.08.2013 - 11.09.2013, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 12.08.2013 - 11.09.2013, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB
  • 13.05.2015, Entwurfsbeschluss
  • 09.06.2015, Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung
  • 17.06.2015 - 16.07.2015, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a (3) BauGB
  • 17.06.2015 - 16.07.2015, Erneute Beteiligung der Behörden nach § 4a (3) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a (3) BauGB
  • 03.03.2016, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 22.11.2016, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren

Planunterlagen

Plandarstellung

Textlichen Festsetzungen

Begründung

Vorhaben- und Erschließungsplan

Kontakt