Wiesbaden Stadtplanung

2011 / 01 Bestattungswald Frauenstein

Der Wunsch nach anderen Formen der Bestattungen hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Dabei ist eine Entwicklung hin zu neuen Urnenbestattungsformen, wie zum Beispiel dem anonymen Bestattungsfeld, dem Urnenrasenfeld oder einer Waldbegräbnisstätte festzustellen. Dieser Nachfrage möchte die Landeshauptstadt Wiesbaden durch die Schaffung eines Bestattungswaldes im Ortsbezirk Frauenstein Rechnung tragen. Das dafür vorgesehene Waldgebiet liegt zwischen der Georgenborner Straße (L 3441) und der westlichen Stadtgrenze, südöstlich des Rechtebachs.

Für die Errichtung einer Waldbegräbnisstätte ist nach dem Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vom 5. Juli 2007 die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Damit soll eine „geordnete städtebauliche Entwicklung und eine sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet werden“.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).

 

Übersicht über den Planbereich - Bestattungswald Frauenstein -

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 09.02.2010, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 13.04.2010, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 16.12.2010, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
  • 18.01.2011 - 17.02.2011, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 18.01.2011 - 17.02.2011, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 01.09.2011, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 16.11.2011, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

Plandarstellung

Begründung und Umweltbericht

Textliche Festsetzungen

Zusammenfassende Erklärung

Kontakt