Wiesbaden Stadtplanung

2013 / 02 Bornberg / Schlink

Der rund 15 Hektar große Planbereich "Bornberg / Schlink" liegt westlich des Sonnenberger Ortskerns, zwischen der Wohnbebauung an der Hirtenstraße und der Wohnbebauung an der Bahnholzstraße.

Ziel der Planung ist die Ordnung, Erhaltung und planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Gärten, sofern dies mit naturschutzrechtlichen Belangen vereinbar ist, sowie die Ausweisung weiterer Flächen, die sich für eine Anlage von Gärten eignen. Die Streuobstwiesen sollen als besonders wertvolle Biotope gepflegt und weiterentwickelt werden.

Mit dem Bebauungsplan werden einige der vorhandenen Kleinbauten legalisiert, soweit sie den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege nicht entgegenstehen.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
 

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Bornberg / Schlink

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 17.12.1992, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
  • 05.01.1993, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 18.11.2003, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 12.02.2004, Beschluss über die öffentlichen Auslegung
  • 05.04.2004, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 06.04.2004, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 19.04.2004 - 19.05.2004, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 09.05.2012, Eingeschränkte Beteiligung nach § 4a (3) Satz 4 BauGB
  • 12.09.2013, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 18.11.2013, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

Planzeichnung

Zeichenerklärung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Kontakt