Wiesbaden Stadtplanung

2013 / 01 Hermannsberg / Simmler

Der rund 27 Hektar große Planbereich "Hermannsberg / Simmler" liegt am nördlichen und westlichen Ortsrand von Frauenstein. Ziel der Planung ist die Ordnung, Erhaltung und planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Gärten, sowie die Ausweisung weiterer Flächen für Freizeitgärten.

Mit dem Bebauungsplan können einige der vorhandenen Kleinbauten legalisiert werden, soweit sie den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege nicht entgegenstehen. Ein bauordnungs- und naturschutzrechtliches Vorgehen kann damit auf die Bereiche beschränkt werden, in denen die Anlage und der Bestand an Gärten und Nebenanlagen unerwünscht sind und mit gesetzlichen Schutzvorschriften kollidieren.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
 

Übersicht über den Planbereich - Hermannsberg-Simmler -

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 17.12.1992, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
  • 05.01.1993, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 01.03.2005, Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 16.06.2005, Beschluss über die öffentlichen Auslegung
  • 30.06.2005, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 06.07.2005, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 15.07.2005 - 15.08.2005, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 23.05.2013, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 09.08.2013, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

Plandarstellung

Zeichenerklärung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Kontakt