Wiesbaden Stadtplanung

Erbenheim-Süd (Flächennutzungsplanänderung Nr. 30)

Am südwestlichen Ortsrand von Erbenheim liegt ein Betriebsgrundstück brach, das zuvor jahrzehntelang als Betonfabrik und als Betriebshof genutzt wurde. Im Flächennutzungsplan wurde in diesem Bereich eine geplante  Folgenutzung dargestellt, die auf einem städtebaulichen Entwicklungskonzept basierte.

Dieses Konzept wurde fortgeschrieben und als städtebauliche Rahmenplanung "Erbenheim-Süd" beschlossen. Diese sieht die die Entwicklung einer qualitätsvollen Mischung verträglicher Gewerbenutzungen, Büronutzung, Dienstleistung, Einzelhandel, unterschiedlicher Wohnformen und Grünflächen vor.

Zur Umsetzung der Rahmenplanung wurden über eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

Verfahrensschritte

  • 01.09.2011, Änderungsbeschluss nach § 2 (1) i. V. m. § 1 (8) BauGB
  • 26.10.2011, Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
  • 07.05.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 16.09.2014 - 16.10.2014, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 22.09.2016, Entwurfsbeschluss
  • 18.10.2016, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 27.10.2016 - 29.11.2016, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 27.10.2016 - 29.11.2016, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 27.06.2019, Feststellungsbeschluss
  • 19.09.2019, Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde nach § 6 BauGB
  • 28.11.2019, Wirksamkeit nach § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Planunterlagen

Plandarstellung

Begründung

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