Wiesbaden Stadtplanung

2013 / 01 Wohnquartier Rheingaupalais

Mit dem Bebauungsplan "Wohnquartier Rheingaupalais" wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohngebiet am westlchen Ortsrand von Schierstein auf einer Teilfläche des Anwesens Söhnleinstraße Nr. 8 geschaffen.

Das etwa zwei Hektar große Areal war Teil des ehemaligen Betriebsgeländes der Sektkellerei Söhnlein / Henkell. Nachdem die gewerbliche Nutzung entfallen ist und die Tanklager niedergelegt sind, soll ab 2014 eine Wohnanlage mit rund 180 Mietwohnungen von hoher gestalterischer und städtebaulicher Qualität entstehen. Durch seine Nähe zum Rhein und dem Schiersteiner Hafen mit seinen vielfältigen Freizeitangeboten ist das Quartier zum Wohnen besonders attraktiv.

Die geplanten Wohnungsgrößen variieren zwischen kleineren Appartements und familengerechten 4-Zimmer-Wohnungen. Dadurch ist eine ausgewogene Bewohnerstruktur gewährleistet. Von den einzelnen Gebäuden aus besteht eine direkte Anbindung mit Treppenhaus und Aufzug zu der geplanten Tiefgarage. Die Flächen auf der Tiefgarage und zwischen den Häusern werden begrünt und mit Bäumen bepflanzt. 

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
  
.
 

Übersicht über den Planbereich - Wohnquartier Rheingaupalais -

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 21.09.2011, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 17.11.2011, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
  • 05.01.2012, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 01.02.2012 - 01.03.2012, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 06.09.2012, Beschluss über die öffentlichen Auslegung
  • 20.09.2012, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 28.09.2012 - 29.10.2012, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 28.09.2012 - 29.10.2012, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 04.07.2013, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 05.08.2013, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Planunterlagen

Plandarstellung

Zeichenerklärung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Kontakt