Wiesbaden Stadtplanung

2019 / 01 Erbenheim-Süd

Mit diesem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neuordnung des ehemaligen Betriebsgeländes der Fa. Dyckerhoff und Widmann AG (DYWIDAG) geschaffen. Der ungefähr 21 Hektar große Planbereich liegt am südwestlichen Ortsrand von Erbenheim. Er grenzt unmittelbar an das Ortszentrum von Erbenheim im Bereich der Berliner Straße und erstreckt sich im Süden bis zur Wäschbachaue.

Jahrzehntelang wurde das Gelände als Betonfabrik und Betriebshof genutzt. Mit der Insolvenz der Firma fiel das Gelände dann im Jahr 2005 weitgehend brach. Die städtebauliche Situation erforderte eine grundlegende Überplanung, damit das Gelände endlich einer höherwertigeren Nutzung zugeführt werden kann.

Mit den Planungen wird die städtebauliche Entwicklung eines Stadtquartiers mit einer qualitätvollen Mischung unterschiedlicher Wohnformen, Grünflächen und verträglichen Büro- und Gewerbenutzungen geschaffen.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017.

 

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Erbenheim-Süd"

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 01.09.2011, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
  • 26.10.2011, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 07.05.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 16.09.2014 - 16.10.2014, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 22.09.2016, Entwurfsbeschluss
  • 18.10.2016, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 27.10.2016 - 29.11.2016, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 27.10.2016 - 29.11.2016, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 06.04.2018, Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung
  • 16.04.2018 - 15.05.2018, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a (3) BauGB
  • 16.04.2018 - 15.05.2018, Erneute Beteiligung der Behörden nach § 4a (3) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a (3) BauGB
  • 27.06.2019, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 28.11.2019, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren

Planunterlagen

Bebauungsplan

Textliche Festsetzungen

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Öffentliche Bekanntmachung

Kontakt