Erbenheim Mitte (Bebauungsplan im Verfahren)
Der ehemals landwirtschaftlich geprägte Ortskern Erbenheims befindet sich, bedingt durch den Wegfall traditioneller Nutzungen, in einem Wandlungsprozess.
Die Aufstellung des Bebauungsplans für den Planungsbereich „Erbenheim Mitte“ ist erforderlich, um die vorhandene erhaltenswerte historische Baustruktur einerseits sowie bestehende und zukünftige Nutzungen und Funktionen des Stadtteilzentrums andererseits zu sichern, und unter städtebaulichen Gesichtspunkten in Einklang zu bringen.
Im Sinne einer behutsamen Stadtteilerneuerung soll der bisher weitgehend ungesteuerten Entwicklung zukünftig ein Rahmen in Form von planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gegeben werden. Hierdurch soll die qualitätvolle besondere Eigenart des überwiegend bebauten Ortskerns erhalten und fortentwickelt werden.
Verfahrensschritte
- 28.06.2012 - 03.08.2012, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
- 24.07.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
- 12.09.2013, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
- 19.09.2013, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
- 30.09.2013 - 30.10.2013, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 30.09.2013 - 30.10.2013, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 13.05.2015, Entwurfsbeschluss
- 09.06.2015, Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung
- 17.06.2015 - 16.07.2015, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a (3) BauGB
- 17.06.2015 - 16.07.2015, Erneute Beteiligung der Behörden nach § 4a (3) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a (3) BauGB
Kontakt
- Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung, Telefon: 0611 31-6471, E-Mail: beteiligung@wiesbaden.de