Wiesbaden Stadtplanung

2013 / 01 Karl-Arnold-Straße

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Karl-Arnold-Straße“ wird die planungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen, um 3 Wohngebäude mit 37 altengerechten Wohnungen in 3 Vollgeschossen mit jeweils einem Staffelgeschoss sowie eine Tiefgarage mit 26 Stellplätzen errichten zu können.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990.
  
 

Übersicht über den Planbereich - Karl-Arnold-Straße -

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 13.02.2012 - 13.03.2012, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 14.03.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 21.06.2012, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
  • 18.07.2012 - 17.08.2012, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 18.07.2012 - 17.08.2012, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 23.05.2013, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 09.08.2013, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Planunterlagen

Plandarstellung

Zeichenerklärung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Vorhaben- und Erschließungsplan

Kontakt