Wiesbaden Stadtplanung

2014 / 01 Setzling

Mit dem Bebauungsplan „Setzling“ im Ortsbezirk Erbenheim sollen die im Außenbereich illegal errichteten Kleinbauten legalisiert, genehmigte Kleinbauten über den Bestandsschutz hinaus abgesichert und die Neuanlage von Gärten gefördert werden. Die Einbindung der Gärten ins Landschaftsbild ist dabei zu berücksichtigen. Es dürfen keine nachhaltigen Störungen von den Gärten auf den Naturhaushalt und die Landschaft ausgehen. Ziel der Planung ist die Ordnung, Erhaltung und planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Gärten, soweit dies mit naturschutzfachlichen Belangen vereinbar ist.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
 

Übersicht über den Planbereich - Setzling -

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 17.04.2013 - 17.05.2013, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 25.06.2013, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 10.10.2013, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
  • 29.10.2013, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 06.11.2013 - 05.12.2013, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 06.11.2013 - 05.12.2013, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 22.05.2014, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 23.07.2014, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Kontakt