2015 / 01 Im Wiesengrund - Bürgerhaus Dotzheim
Im Ortsbezirk Dotzheim, einer der größten Stadtteile Wiesbadens, besteht ein erhöhter Bedarf an Veranstaltungsräumen sowie an Räumen für die Vereinsarbeit für rund 50 Vereine und Institutionen, die das Ortsleben prägen und mitgestalten. Bisher verfügt der Ortsbezirk über kein eigenes Bürger- beziehungsweise Vereinshaus und bisher genutzte Veranstaltungsräume der Evangelischen Kirchengemeinde sowie im Moritz-Lang-Haus stehen in absehbarer Zeit nicht mehr zur Verfügung.
Im Rahmen des Projekts sollen, auf rund 1,4 Hektar südöstlich des alten Dotzheimer Ortskerns auf dem ehemaligen Kerbeplatz im Wiesengrund, ein Neubau mit Veranstaltungsräumen, dazu Räume in verschiedener Größe für die Vereinsarbeit, eine Küche und Lagerräume entstehen.
Da auch das bisherige Gebäude der Ortsverwaltung in der Dörrgasse nicht mehr den energetischen Anforderungen entspricht, und um die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens zu steigern, soll auch die Ortsverwaltung in den geplanten und barrierefreien Neubau integriert werden. Damit können Betriebs- und Instandhaltungskosten reduziert und durch Mehrfachnutzung der Räume weitere Synergie-Effekte zur Kostensenkung erzielt werden.
Der südwestlich des Neubaus verlaufende Belzbach soll künftig renaturiert und in einem ca. 10 Meter breiten Streifen mit Überflutungsflächen naturnah gestaltet werden. Angrenzende, bisher brach liegende Freiflächen sollen ebenfalls neu gestaltet werden. Ein Parkplatz mit ca. 50 Stellplätzen ist östlich der Straße im Wiesengrund vorgesehen, der zur Talaue und den angrenzenden Gärten eingegrünt werden wird. Alle im Wiesengrund vorhandenen Gärten bleiben erhalten und ein im Bereich der privaten Gartenflächen bisher für den Festplatz vorgesehener Parkplatz wird entfallen.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990.
Dieser Bebauungsplan wird durch die Bebauungspläne 1975/01 und 1979/02 im Ortsbezirk Dotzheim teilweise überplant.
Verfahrensschritte
- 27.02.2013, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
- 06.05.2013 - 05.06.2013, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
- 03.04.2014, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
- 20.05.2014, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
- 28.05.2014 - 30.06.2014, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 28.05.2014 - 30.06.2014, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 02.10.2014, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
- 20.02.2015, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Parallelverfahren
Planunterlagen
Planzeichnung
- Bebauungsplan (PDF, 5,55 MB)Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
- Textlichen Festsetzungen (PDF, 61,93 KB)Textlichen Festsetzungen
Begründung
- Begründung (PDF, 220,59 KB)Begründung
Zusammenfassende Erklärung
- Zusammenfassende Erklärung (PDF, 69,44 KB)Zusammenfassende Erklärung
Kontakt
- Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung, Telefon: 0611 31-6471, E-Mail: beteiligung@wiesbaden.de