Wiesbaden Stadtplanung

2018 / 01 Nördlich der Welfenstraße

Mit dem Bebauungsplan „Nördlich der Welfenstraße“ der Landeshauptstadt Wiesbaden wirdl die  planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines ca. 2,5 ha großen Areals geschaffen,  das gegenwärtig überwiegend von der Deutschen Post sowie als Stellplatz genutzt wird.
 
Vorgesehen ist eine Entwicklung der Fläche als Wohnquartier mit einem Anteil Büronutzungen.

Das Plangebiet liegt ca.1,7 Kilometer südöstlich der Wiesbadener Innenstadt im Stadtbezirk Südost.

Die Planung ermöglichtl eine städtebauliche Einfügung des neuen Wohnquartiers in die Umgebung  unter Berücksichtigung der bestehenden städtebaulichen Rahmenplanung für den Bereich Mainzer Straße.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 2017 (BauNVO 2017).

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Nördlich der Welfenstraße"

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 18.04.2013, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 13.05.2013 - 13.06.2013, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 22.05.2014, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
  • 10.06.2014, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 18.06.2014 - 18.07.2014, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 18.06.2014 - 18.07.2014, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 21.12.2017, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 01.03.2018, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB
  • 08.03.2018, Benachrichtigung der Behörden über den Satzungsbeschluss

Planunterlagen

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Berichtigung des Flächennutzungsplans

Kontakt