Wiesbaden Stadtplanung

2014 / 03 Nahversorger Comeniusstraße (Vorhabenbezogener Bebauungsplan)

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat das ca. 3.780 m² große Grundstück an der Comeniusstraße zum Zweck der Bebauung mit einem Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter) veräußert. Damit soll die gemäß städtischem Einzelhandelskonzept der GMA (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung) aus dem Jahre 2010 bestehende Versorgungslücke im Stadtteil Nordost im Bereich der Nachversorgung behoben werden.
 
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
 

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Übersicht über den Planbereich - Nahversorger Comeniusstraße

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 04.06.2013 - 04.07.2013, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 21.08.2013, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 03.04.2014, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
  • 20.05.2014, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 28.05.2014 - 30.06.2014, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 28.05.2014 - 30.06.2014, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 20.11.2014, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 15.12.2014, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

Plandarstellung

Textlichen Festsetzungen

Begründung

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