Wiesbaden Stadtplanung

2014 / 03 Nahversorger Comeniusstraße (Vorhabenbezogener Bebauungsplan)

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat das ca. 3.780 m² große Grundstück an der Comeniusstraße zum Zweck der Bebauung mit einem Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter) veräußert. Damit soll die gemäß städtischem Einzelhandelskonzept der GMA (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung) aus dem Jahre 2010 bestehende Versorgungslücke im Stadtteil Nordost im Bereich der Nachversorgung behoben werden.
 
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
 

Übersicht über den Planbereich - Nahversorger Comeniusstraße

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 04.06.2013 - 04.07.2013, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 21.08.2013, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 03.04.2014, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
  • 20.05.2014, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 28.05.2014 - 30.06.2014, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 28.05.2014 - 30.06.2014, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 20.11.2014, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 15.12.2014, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

Plandarstellung

Textlichen Festsetzungen

Begründung

Kontakt