2014 / 02 Rhein-Main-Hallen
Die heutigen Rhein-Main-Hallen können den Anforderungen an einen modernen Messe-, Kongress- und Veranstaltungsbetrieb nicht mehr genügen. Mit einer Modernisierung ließen sich nur die baulich-technischen, nicht aber die strukturellen Mängel beheben. Um dem im internationalen Wettbewerb erreichten Rang auch weiterhin behaupten, den angestammten Kundenkreis weiterhin optimal bedienen und neue Kundenkreise erschließen zu können, ist ein Neubau der Rhein-Main-Hallen in Wiesbaden zwingend erforderlich.
Mit dem Bebauungsplan im Planbereich "Rhein-Main-Hallen" werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um einen Neubau zu ermöglichen.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
Verfahrensschritte
- 10.06.2013 - 10.07.2013, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
- 04.07.2013, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
- 29.04.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
- 22.05.2014, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
- 10.06.2014, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
- 18.06.2014 - 18.07.2014, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 18.06.2014 - 18.07.2014, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 11.09.2014, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
- 01.10.2014, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Planunterlagen
Plandarstellung
- Planzeichnung (PDF, 1,83 MB)Planzeichnung
Zeichenerklärung
- Zeichenerklärung (PDF, 1,83 MB)Zeichenerklärung
Textliche Festsetzungen
- Textlichen Festsetzungen (PDF, 94,57 KB)Textlichen Festsetzungen
Begründung
- Begründung (PDF, 5,06 MB)Begründung
Kontakt
- Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung, Telefon: 0611 31-6471, E-Mail: beteiligung@wiesbaden.de