Wiesbaden Stadtplanung

2014 / 02 Rhein-Main-Hallen

Die heutigen Rhein-Main-Hallen können den Anforderungen an einen modernen Messe-, Kon­gress- und Veranstaltungsbetrieb nicht mehr genügen. Mit einer Modernisierung ließen sich nur die baulich-technischen, nicht aber die strukturellen Mängel beheben. Um dem im internationalen Wett­bewerb erreichten Rang auch weiterhin behaupten, den angestammten Kundenkreis weiterhin optimal bedienen und neue Kundenkreise erschließen zu können, ist ein Neubau der Rhein-Main-Hallen in Wiesbaden zwingend erforderlich.

Mit dem Bebauungsplan im Planbereich "Rhein-Main-Hallen" werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um einen Neubau zu ermöglichen.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
 

Übersicht über den Planbereich - Rhein-Main-Hallen

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 10.06.2013 - 10.07.2013, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 04.07.2013, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
  • 29.04.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 22.05.2014, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
  • 10.06.2014, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 18.06.2014 - 18.07.2014, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 18.06.2014 - 18.07.2014, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 11.09.2014, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 01.10.2014, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Planunterlagen

Plandarstellung

Zeichenerklärung

Textliche Festsetzungen

Begründung

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