Wiesbaden Stadtplanung

2014 / 01 Nahversorger Aarstraße

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nahversorger Aarstraße“werden die nplanungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen, um die Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters vorzubereiten. Damit soll die Nahversorgungssituation der Bevölkerung in den umliegenden Wohngebieten verbessert und auch künftig entsprechend sichergestellt werden. 

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
 

Übersicht über den Planbereich - Nahversorger Aarstraße

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 12.03.2012 - 12.04.2012, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 25.04.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 23.05.2013, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
  • 21.06.2013, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 28.06.2013 - 29.07.2013, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 28.06.2013 - 29.07.2013, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 03.04.2014, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 18.06.2014, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Planunterlagen

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Vorhaben- und Erschließungsplan

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