Wiesbaden Stadtplanung

2015 / 01 Rudolf-Dietz-Straße/Hermann-Hesse-Straße

Mit dem Bebauungsplan wird für ein im Innenbereich vorhandenes und erschlossenes Grundstück die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen. Die in den letzten Jahren aufgegebene gewerbliche Nutzung inmitten eines Wohngebietes schafft jetzt die Voraussetzung die zukünftige Nutzung der vorhandenen Wohnbebauung anzupassen. 

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
 

Übersicht über den Planbereich - Rudolf-Dietz-Straße/Hermann-Hesse-Straße

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 12.08.2013 - 11.09.2013, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 22.05.2014, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
  • 10.06.2014, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 18.06.2014 - 18.07.2014, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 18.06.2014 - 18.07.2014, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 12.02.2015, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 17.03.2015, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

Begründung

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