2015 / 01 Rudolf-Dietz-Straße/Hermann-Hesse-Straße
Mit dem Bebauungsplan wird für ein im Innenbereich vorhandenes und erschlossenes Grundstück die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen. Die in den letzten Jahren aufgegebene gewerbliche Nutzung inmitten eines Wohngebietes schafft jetzt die Voraussetzung die zukünftige Nutzung der vorhandenen Wohnbebauung anzupassen.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
Verfahrensschritte
- 12.08.2013 - 11.09.2013, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
- 22.05.2014, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
- 10.06.2014, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
- 18.06.2014 - 18.07.2014, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 18.06.2014 - 18.07.2014, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 12.02.2015, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
- 17.03.2015, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB
Planunterlagen
Planzeichnung
- Bebauungsplan (PDF, 2,50 MB)Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen (PDF, 45,72 KB)Textliche Festsetzungen
Begründung
- Begründung (PDF, 65,88 KB)Begründung
Kontakt
- Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung, Telefon: 0611 31-6471, E-Mail: beteiligung@wiesbaden.de