2015 / 01 Grorother Bachtal
Mit dem dem Bebauungsplan "Grorother Bachtal" im Ortsbezirk Schierstein sollen die im Außenbereich vorhandenen Kleinbauten legalisiert bzw. deren Errichtung zugelassen werden. Durch den Bebauungsplan soll die Ordnung, Erhaltung und planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Gärten , sofern dies mit naturschutzfachlichen Belangen vereinbar ist, sowie die Ausweisung weiterer Flächen, die sich für eine Anlage von Gärten eignen, erzielt werden. Die Ziele des Naturschutzes und der Landschafstpflege sind dabei zu berücksichtigen, insbesondere ist die landschaftliche Einbindung des Gebietes zu sichern.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
Verfahrensschritte
- 02.05.2012, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
- 28.02.2013, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
- 21.11.2013, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
- 03.02.2014, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
- 07.02.2014 - 12.03.2014, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 12.02.2014 - 12.03.2014, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 18.12.2014, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
- 20.02.2015, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Planunterlagen
Plandarstellung
- Bebauungsplan (PDF, 4,16 MB)Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen (PDF, 56,72 KB)Textliche Festsetzungen
Begründung
- Begründung (PDF, 618,04 KB)Begründung
Zusammenfassende Erklärung
- Zusammenfassende Erklärung (PDF, 48,33 KB)Zusammenfassende Erklärung
Kontakt
- Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung, Telefon: 0611 31-6471, E-Mail: beteiligung@wiesbaden.de