Wiesbaden Stadtplanung

2015 / 01 Grorother Bachtal

Mit dem dem Bebauungsplan "Grorother Bachtal" im Ortsbezirk Schierstein sollen die im Außenbereich vorhandenen Kleinbauten legalisiert bzw. deren Errichtung zugelassen werden. Durch den Bebauungsplan soll die Ordnung, Erhaltung und planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Gärten , sofern dies mit naturschutzfachlichen Belangen vereinbar ist, sowie die Ausweisung weiterer Flächen, die sich für eine Anlage von Gärten eignen, erzielt werden. Die Ziele des Naturschutzes und der Landschafstpflege sind dabei zu berücksichtigen, insbesondere ist die landschaftliche Einbindung des Gebietes zu sichern.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
 

 

 

 

 

    

 

 

 

Übersicht über den Planbereich "Grorother Bachtal"

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 02.05.2012, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 28.02.2013, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 21.11.2013, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
  • 03.02.2014, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 07.02.2014 - 12.03.2014, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 12.02.2014 - 12.03.2014, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 18.12.2014, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 20.02.2015, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Planunterlagen

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Kontakt